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Testament & Erbplanung

Testament und Erbschaftsplanung rechtzeitig in die Wege leiten

Um sicherzustellen, dass Ihr Vermögen wunschgemäss weitergegeben wird, bedarf es einer Nachlassplanung mit Weitblick. Diese erfordert neben wichtigen Entscheidungen vorausschauende Massnahmen, wie das Erbe aufgeteilt und das Testament verfasst werden soll. Manchmal ist es nötig, einen Willensvollstrecker einzusetzen oder die Unternehmensnachfolge zu klären – anspruchsvolle Schritte, bei denen die in der Schweiz geltenden Vorschriften des Güter- und Erbrechts eine Rolle spielen.

Sie finden für sich, Ihre Angehörigen und Ihre finanzielle Situation die beste Lösung im Gespräch mit einem unabhängigen Experten. Das Nachlassteam bei Eco Treuhand besitzt die notwendige Kompetenz, um Ihnen für Ihr Testament sowie Ihre Erbschaftsplanung wertvolle Anregungen zu geben und Sie aktiv bei der Realisierung der notwendigen Massnahmen zu unterstützen.

Eherecht: Errungenschaftsbeteiligung (ordentlicher Güterstand)

Ehepaar_mit Kinder 

Ehepaar_keine Kinder

Erbrecht Konkubinat

Konkubinat

Wichtige Fragen zu Testament und Erbschaft

Testament & Erbvertrag | Wie und wo regle ich meinen Nachlass?

Ein Testament darf nicht gegen das Erbrecht verstossen und keine Formfehler aufweisen. Es darf auch keine missverständlichen Formulierungen enthalten. Das entsprechende Merkblatt führt auf, was Sie beim Verfassen Ihres Testaments beachten müssen.

Das Gesetz schreibt vor, wem welcher Anteil am Erbe zusteht, sofern der Erblasser dies nicht anders festgelegt hat. Doch die gesetzliche Erbfolge weicht oft von den Wünschen des Verstorbenen ab. Es kann vorkommen, dass der Partner oder andere Personen benachteiligt werden. Häufig passiert es auch, dass Menschen profitieren, die es aus der Sicht des Erblassers nicht verdienen.

Stimmen Sie der gesetzlichen Aufteilung Ihres Erbes nicht zu, können Sie die Erbfolge mit einer Verfügung abändern – meistens geschieht dies mit einem Testament. Dieses muss inhaltlich und formell vorschriftsmässig sein, damit es nicht angefochten werden kann. Bei Eco Treuhand wird Ihnen geholfen, damit die Personen Sie beerben, denen Sie Ihren Besitz zugedacht haben.

Erbschaftssteuern | Wie kann ich meinen Erben hohe Steuern ersparen?

Sie möchten Ihren Besitz und Ihr Vermögen an Verwandte oder andere nahestehenden Menschen vererben? Doch Sie wollen gleichzeitig vermeiden, dass bis zur Hälfte der Erbschaft an den Staat abgeführt werden muss?

Die Höhe der Erbschaftssteuern variiert erheblich von Kanton zu Kanton. In jedem Fall lohnt es sich, Vorkehrungen zu treffen, damit sich Ihr Nachlass steuerrechtlich optimal lenken lässt. Es bestehen für einen Erblasser diverse Möglichkeiten wie ein Immobilienkauf, ein Umzug sowie Nutzniessung oder ein gestaffelter Erbvorbezug. Lassen Sie sich in allen Fragen eines steueroptimierten Erbes fachkundig beraten: Unsere unabhängigen, kompetenten Nachlassberater zeigen Ihnen den richtigen Weg zur Erbschaftssteuerersparnis und erläutern Ihnen die entsprechenden Massnahmen und deren Umsetzung.

Begünstigung des Ehepartners | Wie kann ich meinen Partner begünstigen?

Sie wünschen Ihren Partner im Falle Ihres Todes finanziell abgesichert zu wissen? Sie wollen dafür Sorge tragen, dass die Erbteilung nach Ihrem Ableben optimal vorbereitet ist und keine Probleme aufwirft? Es ist nie zu früh, mit einer weitsichtigen Nachlassplanung zu beginnen.

Eventuell haben Sie den Wechsel zu einer Gütergemeinschaft ins Auge gefasst. Vielleicht tendieren Sie aber auch zu einer Errungenschaftsbeteiligung oder einer Nutzniessung an Ihrem kompletten Nachlass. Das effektivste, passende Modell ergibt sich aus Ihren familiären Voraussetzungen und der Zusammensetzung des vorhandenen ehelichen Vermögens. Unsere unabhängigen Nachlassexperten stehen Ihnen mit ihrem know-how zur Seite, um die für Ihr Anliegen beste Lösung zu finden.

Erbvorbezug & Schenkung | Gewähre ich eine Schenkung oder einen Erbvorbezug?

Sie tragen sich mit dem Gedanken, Ihre Nachkommen bereits vor Ihrem Ableben mit einem Teil Ihres Vermögens zu bedenken? Ausserdem sind Sie darauf bedacht, dafür so wenig Steuern wie möglich zu zahlen? Oder möchten Sie prüfen lassen, ob eine Schenkung im Hinblick auf Ihre Finanzlage überhaupt zu empfehlen ist? Falls Sie sich bereits zu Lebzeiten zu einer Schenkung oder einem Erbvorbezug entschliessen, hat dies Auswirkungen auf die spätere Erbteilung. Es könnte ebenfalls sein, dass Ihre persönliche Altersvorsorge von diesem Vorgang negativ beeinflusst wird.

Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit unseren unabhängigen Fachleuten in Sachen Nachlass. Sie können schon frühzeitig Rat einholen, ob Schenkung oder Erbvorzug ratsam sind. So erhalten Sie einen Überblick, wie Sie Ihr Erbe wunschgemäss aufteilen können, Streitigkeiten zwischen den Erben verhindern und das Steueraufkommen für Sie sowie Ihre Nachkommen optimieren.

Willensvollstrecker | Möchten Sie Ihren Nachlass neutral verwalten lassen?

Beschäftigt Sie der Gedanke, inwiefern es sinnvoll wäre, einen Willensvollstrecker in Ihrem Testament zu benennen? Aber Sie sind sich nicht sicher, ob dieser Sie in Ihrem Sinne unterstützt? Sind Ihre Vermögensverhältnisse sehr komplex oder rechnen Sie mit Konflikten unter Ihren Nachkommen, kann Ihnen ein unabhängiger Experte hilfreich zur Seite stehen.

Einer unserer Willensvollstrecker kümmert sich um die Verwaltung Ihres Nachlasses, wie Sie sie in Ihrem Testament oder Erbvertrag festgelegt haben. Unser Service umfasst eine Willensvollstreckung durch einen Nachlassexperten, der als unabhängiger Ratgeber und individueller Ansprechpartner fungiert. Dieser Berater steht Ihnen bei jedem Schritt zuverlässig und achtsam zur Seite. Vom Konzept einer tragfähigen Nachlassverfügung bis zur Auflösung einer Erbengemeinschaft können Sie sich auf unseren Experten verlassen.

Erbenvertreter | Suchen Sie Unterstützung für Ihre Erbengemeinschaft?

Sie zählen zu einer Erbengemeinschaft, in der sich Schwierigkeiten mit der Erbteilung ergeben? Über die Aufteilung oder die Verwendung des Nachlasses lässt sich keine Einigung erzielen? Oder geht die Erbteilung nicht recht voran? Lässt die Verwaltung des Nachlasses seit geraumer Zeit zu wünschen übrig? Handelt es sich um besonders komplexe Vermögens- und Familienverhältnisse oder unüberbrückbare Meinungsverschiedenheiten innerhalb Ihrer Erbengemeinschaft, empfiehlt es sich, einen unserer Erbenvertreter hinzuzuziehen.

Der Erbenvertreter verwaltet Ihr Erbe gemäss Ihren Vorgaben und Wünschen, tritt als Mediator bei Unstimmigkeiten in der Erbengemeinschaft auf und nimmt mit Ihnen gemeinsam die Erbteilung vor. Unsere Nachlassexperten unterstützen Sie und führen mit Ihnen die Erbteilung durch. Im Rahmen einer Erbenvertretung können Sie unseren Nachlassexperten vertrauen – Sie sind als unabhängige Berater und als persönliche Kontaktpersonen für Sie da. Auch bei der Auflösung einer Erbengemeinschaft erweisen sich unsere Experten als unschätzbare Hilfe.