Bel Etage und Kadervorsorge: mehr Rendite, weniger Steuern
Viele Pensionskassen nutzen die gesetzlichen Möglichkeiten für Angestellte mit höherem Einkommen nicht aus. Dabei lohnt es sich, die Altersvorsorge der Kadermitarbeitenden regelmässig zu überprüfen und vor allem hinsichtlich persönlicher Steuerplanung zu verbessern.
Eco Treuhand zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Kadervorsorge zum Vorteil aller Beteiligten optimieren können: Ihre Mitarbeitenden sparen Steuern und können mitbestimmen, wie viel Kapital sie ansparen und wie sie es anlegen möchten. Als Unternehmer senken Sie Ihre Kosten und schliessen das Risiko einer Unterdeckung aus. Bei der Eco zeigen wir Ihnen alle Möglichkeiten auf, begleiten Sie bei der Wahl und Umsetzung Ihrer Lösung und beraten Ihre Versicherten bei der Festlegung ihrer persönlichen Anlagestrategie.
Die wichtigsten Fragen zu Ihrer Kadervorsorge
Muss das Freizügigkeitskapital bei einem Stellenwechsel zwingend übertragen werden? Wie können Sie überschüssiges Altersguthaben beim Stellenwechsel anlegen? Und können Sie wählen, ob und wie Sie Ihre Altersvorsorge in die neue Pensionskasse einbringen?
Bei einem Stellenwechsel ist vorgesehen, das bisherige Altersguthaben in die neue Pensionskasse zu übertragen. Besonders bei Kadermitarbeitenden kann es jedoch überschüssiges Kapital geben, das möglicherweise in eine Freizügigkeitseinrichtung eingebracht werden kann. Hier können Sie Ihr Kapital im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten individuell anlegen und von Steuervorteilen profitieren. Die Eco Vorsorgespezialisten begleiten Kadermitarbeitende bei ihrem Stellenwechsel, zeigen die gesetzlichen Möglichkeiten auf und helfen bei der optimalen Übertragung von Pensionskassenkapital vom alten zum neuen Arbeitgeber.
Bietet Ihre Pensionskasse genügend Einkaufspotenzial? Ist die Höhe der Sparprämien optimal auf die Bedürfnisse der Kadermitarbeitenden abgestimmt? Und kennen Sie die Vorteile eines Lohnbezugs gegenüber der Auszahlung in Form einer Dividende?
Viele Kadermitarbeitenden möchten möglichst viel in die Pensionskasse einzahlen, um ihre Altersvorsorge zu verbessern und gleichzeitig Steuern zu sparen. Die meisten Kadervorsorgepläne sehen jährliche Sparprämien vor, die deutlich tiefer sind als das Gesetz erlaubt. Auch das Potenzial für freiwillige Einkäufe lässt sich oft um mehrere hunderttausend Franken erhöhen. Die Eco Experten zeigen Ihnen auf, wie Ihre leitenden Angestellten mit einer optimierten Kadervorsorge deutlich mehr Steuern sparen, indem sie mehr Geld in die Pensionskasse einzahlen und Bezüge steuerlich geschickt staffeln können. Und wir beraten Firmeninhaber über die Vor- und Nachteile eines Lohnbezuges oder einer Dividendenauszahlung.
Kann ich die Anlagestrategie für mein Pensionskassen Guthaben selbst bestimmen? Da Geschäftsinhaber und Kaderleute oft ein stattliches Vermögen in der Pensionskasse haben, möchten sie in der Regel auch mitentscheiden, wie ihr Geld angelegt wird. Vorsorgepläne lassen sich so ausgestalten, dass ein Teil der Sparbeiträge im Rahmen der gesetzlichen Anlagevorschriften individuell angelegt werden kann. Auf diesem Teil der Vorsorge können die Versicherten die Anlagestrategie auf ihre persönliche Risikobereitschaft und ihren Anlagehorizont abstimmen.
Die Eco Experten zeigen Ihnen auf, wie Ihre leitenden Angestellten auf Ihrem PK-Guthaben langfristig mehr Rendite erzielen.
Wissen Sie, dass die Verwaltungskosten im Vergleich sehr unterschiedlich ausfallen? Und diese bei den gesamte Kosten einen grossen Teil ausmachen? Lassen Sie Ihre Risiko- und Verwaltungskosten von einem Experten der Eco vergleichen und wir zeigen Ihnen auf, welche Einsparungen für das Unternehmen wie auch für die Versicherten möglich sind.
Vollversicherung, teilautonome oder autonome Lösung – was ist das Richtige für mein Unternehmen?
Eine wichtige Entscheidung für einen Unternehmer ist die Wahl des Vorsorgemodells. Dieser Entscheid will wohl überlegt sein, immerhin geht es um die Sicherung der Renten seiner Mitarbeitenden.
Vollversicherung
Punkto Sicherheit sticht die Vollversicherungslösung weit oben aus. Die Versicherungsgesellschaften sind hier gesetzlich gezwungen, die BVG-Altersguthaben ihrer Versicherten jährlich mindestens mit dem gesetzlichen Mindestzinssatz zu verzinsen – unabhängig davon, ob die Versicherer selbst eine entsprechende Rendite auf die von ihnen am Kapitalmarkt investierten Altersguthaben erzielt haben. Eine Unterdeckung ist nicht möglich; die Versicherer müssen die Vorsorgeleistung stets zu 100 Prozent garantieren. Unternehmen gehen mit einer Vollversicherungslösung kein Risiko ein und können sich voll auf die Entwicklung ihres eigenen Geschäfts kümmern.
Teilautonome Lösungen
Bei teilautonomen BVG-Lösungen wird das Risiko von Todesfall und Invalidität an eine Versicherungsgesellschaft übertragen. Das Anlagerisiko trägt man als teilautonome Stiftung selbst und die Altersguthaben der Versicherten werden am Kapitalmarkt direkt angelegt. Die Anlagestrategie wird vom Stiftungsrat festgelegt. Ist die Strategie erfolgreich und wird auf dem Kapital eine ansehnliche Rendite erzielt, profitieren auch die Versicherten. Geht die Strategie dagegen nicht auf und verzeichnet die Pensionskasse in schlechten Wirtschaftsjahren einen Verlust auf dem investierten Kapital ihrer Versicherten, so muss sie die Altersguthaben im Rahmen des BVG-Obligatoriums dennoch mit dem gesetzlichen Mindestzins verzinsen. Dadurch kann die Pensionskasse in Unterdeckung geraten. Das heisst, dass die Pensionskasse nicht in der Lage wäre, alle ihre aktuellen und künftigen Verpflichtungen zu erfüllen. In solchen Fällen erlaubt das Gesetz die Erhebung von Sanierungsmassnahmen (z.B. Erhebung von zusätzlichen Beiträgen oder Minderverzinsung) von den angeschlossenen Unternehmen und deren Versicherten – solange, bis der Deckungsgrad wieder bei 100% liegt.
Autonome Kassen
Vor allem Grossunternehmen führen oftmals eine eigene, autonome Pensionskasse. Innerhalb des gesetzlichen Rahmens entscheidet dann der Stiftungsrat über die Leistungen, die Beiträge und die Anlagestrategie der Pensionskasse. Die Vorsorgeeinrichtung des Unternehmens trägt also das Todesfall- und Invaliditätsrisiko ihrer Mitglieder selbst. Sie muss Hinterbliebene absichern und ist für die Anlagestrategie im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten verantwortlich. Wie bei der Vollversicherung und den teilautonomen Lösungen muss die Pensionskasse auf das BVG-Kapital den Mindestzinssatz von derzeit 1,75 Prozent entrichten (Stand 2014) und die Renten gemäss den gültigen Umwandlungssätzen ausschütten. Das Risiko einer autonomen Kasse tragen also das Unternehmen und dessen Mitarbeitende selbst
Nutzen Sie das kostenlose Erstgespräch von einem Experten der Eco um Ihre Ansprüche festzulegen.